SIhr Titel
Ihr UWasntertitel

Kostenübernahme


Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führen, kann eine psychotherapeutische Begleitung angezeigt sein.
Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde von einem Psychotherapeuten abgeklärt.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten "Richtlinienverfahren" sind die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie, die Analytische Psychotherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.

Für gesetzlich Versicherte erfolgt eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen. Hierzu wird nur Ihre Versichertenkarte benötigt.







Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen ebenfalls die Kosten für die Psychotherapie. Nach den ersten probatorischen Sitzungen, welche der Diagnostik dienen, wird meist ein Antrag auf die Kostenübernahme weiterer therapeutischer Sitzungen bei Beihilfe und/oder privater Krankenkasse gestellt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

Selbstverständlich können Sie Ihre Behandlungskosten auch selbst tragen. Sollten Sie sich dazu entschließen, sind weder Antrag noch weiteren Formalitäten mit Versicherungen notwendig. Die Kosten für therapeutische Leistungen richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Für weitere Informationen empfehle ich diese Seite:
https://www.wege-zur-psychotherapie.org/